WCAG 2.2: Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit

von Peter

Mit dem nahenden Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), sind Webseiteigentümer ab Juni 2025 gesetzlich verpflichtet, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern. Am 5. Oktober 2023 wurde dazu bereits der neue Webstandard WCAG 2.2 offiziell eingeführt.

Welche Auswirkung hat das Gesetz für Ihre Webseite und wie Sie jetzt schon tätig werden können.

WCAG 2.2.

Die Web Content Accessibility Guidelines, besser bekannt als WCAG, sind eine international anerkannte Sammlung von Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web. Diese Richtlinien sind seit mehr als zwei Jahrzehnten der maßgebliche Standard für die Gestaltung barrierefreier Webinhalte. Der Weg begann mit WCAG 1.0, das im Jahr 1999 veröffentlicht wurde, gefolgt von WCAG 2.0 im Jahr 2008 und WCAG 2.1 im Jahr 2018.

Die aktuelle Weiterentwicklung, das WCAG 2.2, wurde am 5. Oktober 2023 offiziell als empfohlener Webstandard verabschiedet. Diese Aktualisierung unterstreicht das anhaltende Engagement für die Verbesserung der Web-Barrierefreiheit und die Berücksichtigung sich ändernder Technologien und Nutzerbedürfnisse.

Das WCAG 2.2 bietet neue Richtlinien, dass digitale Inhalte für eine breitere Nutzergruppe zugänglich sind. Zur offiziellen W3C Meldung.

Stufen der Barrierefreiheit

Es gibt 3 Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Für jede Stufe gibt es eine Reihe von "Erfolgskriterien" (Leitlinien), die erfüllt werden müssen:

  • Stufe A ist die grundlegendste Stufe der Zugänglichkeit. Wenn eine Website alle Kriterien der Stufe A erfüllt, verfügt sie über eine gute Grundlage für die Barrierefreiheit, stellt jedoch für viele Menschen mit Behinderungen immer noch Hindernisse in den Weg. Beispiel: Die Verwendung von alternativem Text für Bilder.
  • Stufe AA baut auf Stufe A auf. Mit der empfohlenen Stufe AA werden die häufigsten Barrieren für Nutzer beseitigt. Das Ziel sollte daher sein, die eigene Webseite Stufe AA konform umzusetzen. Obwohl die WCAG-Stufe AA, die empfohlene Stufe für die Einhaltung ist, weisen die meisten Websites hier Mängel auf. Beispiel: Kontrast für Text und Hintergrund.
  • Stufe AAA ist das höchste Level und baut wie Stufe AA auf den davor liegenden Stufen auf. Wo immer möglich, sollte die Stufe AAA erfüllt werden. Es wird jedoch nicht erwartet, dass eine gesamte Website die Stufe AAA erfüllt, da die Kriterien zum Teil nur unter bestimmten Umständen anwendbar sind. Beispiel: Untertitelung von Videos.

Auswirkungen des BFSG auf Ihre Webseite

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde zur Stärkung der Rechte von Verbrauchern erlassen. Daher betrifft es rein rechtlich gesehen hauptsächlich Organisationen, die Dienstleistungen und Waren an Verbraucher verkaufen. Unternehmen, die im Bereich B2B tätig sind, können daher vorerst aufatmen, da sie nicht unmittelbar von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind.

Das BFSG macht zudem eine Ausnahme für sogenannte „Kleinstunternehmen“. Das sind Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben. Hinweis: Es geht nicht um den Jahresumsatz des Onlineshops, sondern um den des Unternehmens.

Aber auch für Unternehmen, die nicht direkt in die rechtliche Pflicht genommen werden bietet eine Einhaltung des BFSG die Möglichkeit, Ihre Zielgruppe zu erweitern und die Zufriedenheit Ihrer Besucher zu steigern. Eine barrierefreie Webseite kann dazu beitragen, dass Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen Ihre Produkte oder Dienstleistungen leichter finden und nutzen können. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den Auswirkungen des BFSG auf Ihre Webseite auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine inklusivere Online-Präsenz zu schaffen.

Handlungsempfehlungen: Ihre Webseite fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) machen

Um die digitale Barrierefreiheit zu verbessern sollten Sie die Struktur Ihrer Webseite prüfen und ggf. überarbeiten, um sicherzustellen, dass sie den Richtlinien für Barrierefreiheit entspricht. Dazu zählen vor allem Anpassungen an der Navigation, Schriftgröße, Farbschemata und die Art und Weise, wie Medieninhalte präsentiert werden. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Webseite mit Hilfstechnologien kompatibel ist, damit Nutzer, die z.B. Bildschirmleser verwenden, Ihre Inhalte problemlos nutzen können.

Als Minimum sollten Sie die Konformitätstufe mit A - AA anstreben, was bedeutet, dass Websites für alle zugänglich sind, einschließlich Menschen mit und ohne Behinderungen.

Einen Überblick über die Richtlinien finden Sie hier: WCAG Richtlinien vom W3C Standard

 

Hier einige Beispiele, wie Sie die digitale Barrierefreiheit verbessern:

  • Unterstützen Sie Ihre Besucher dabei, die Webseite mühelos und verständlich zu nutzen, indem Sie klare Bezeichnungen und Beschreibungen verwenden, aussagekräftige Fehlermeldungen bereitstellen und allgemein die Lesbarkeit verbessern.
  • Setzen Sie in der Farbgestaltung der Seite auf ausreichen Kontrast in, sowohl bei den Texten, Links, Buttons als auch bei den verwendeten Grafikelementen (Um die Anforderungen der Stufe AA zu erfüllen, sollte ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 erreicht werden).
  • Gewährleisten Sie, dass die Seite auch mithilfe der Tastatur problemlos navigierbar ist - hierbei ist insbesondere die korrekte Tabulatorreihenfolge und die angemessene Hervorhebung der ausgewählten Links zu beachten.
  • Verwenden Sie auf Ihrer Seite eindeutige Seitentitel und vergeben Sie für Ihre Bilder klare und sprechende Alternativ Texte.

Neben unserem allgemeinen Website Audit erweitern wir unser Angebot nun um die Option eines digitalen Barrierefreiheit Checks für die Stufen A und AA. Mit dem Website Audit erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Performance, Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit Ihrer Webseite.

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Fazit

Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen kommen allen zu Gute. Menschen mit Behinderungen, oder mit temporären Einschränkungen aber auch Techniklaien oder ältere Menschen profitieren von Barrierefreiheit.

Und das ist auch für uns eine wichtige Erkenntnis, dass eine gute Barrierefreiheit allen Besuchern einer Webseite hilft und nicht nur den stark eingeschränkten Menschen. Daher ist es sinnvoll, sich mit den Auswirkungen des BFSG auf Ihre Webseite auseinanderzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Auch wenn Ihre Webseite noch nicht unter den gesetzlichen Zwang fällt, empfehlen wir eine Optimierung nach den Kriterien der Stufe AA.

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